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Rohmaterial-/Zutatenveränderungen

Jeder freigegebene Lieferant der Martin Braun Backmittel und Essenzen KG verpflichtet sich, jede Änderung hinsichtlich der an Martin Braun gelieferten Rohmaterialien / Zutaten vor Produktionsaufnahme mitzuteilen und diese immer durch Martin Braun freigeben zu lassen, soweit sich hierdurch Änderungen nachfolgender verbindlichen Angaben ergeben:

1. Rohstoffbeschaffenheit

 potenzielle Allergene

2. Rohstoffeigenschaften

 Veränderung der sensorischen und oder chemisch-physikalischen Parameter Nährwertangaben

3. Rohstoffzusammensetzung

Zutatenlisten (bzw. generelle Zusammensetzung mit und ohne Deklarationsveränderungen)

Ohne Zustimmung von Martin Braun dürfen keine Änderungen am Rohstoff vorgenommen werden.